Buchhaltung Online

Digitalisierung

DIE ZUKUNFT SCHON HEUTE


Buchhaltungs- und Lohnauswertungen und digitale Belege können Sie mit Unternehmen online ortsunabhängig, bei bestehendem Zugang zum Internet, einsehen. Damit stehen Ihnen jederzeit Ihre Belege und Auswertungen zur Steuerung Ihres Unternehmens zur Verfügung.

Beleglose Buchhaltung
Unsere Kanzlei ist Mitglied der DATEV e.G., daher nutzen wir überwiegend die Programme der DATEV. Wir sind dadurch in der Lage, die Buchhaltungsbelege von Ihnen digitalisiert zu erhalten und zu verbuchen. In Kombination mit dem Kontoauszugsmanager, der die Kontoauszüge digitalisiert zur Verfügung stellt, hat der klassische Buchhaltungsordner ausgesorgt.


In vielen Unternehmen hat die moderne Informationstechnologie längst ihren festen Platz in den betrieblichen Abläufen gefunden. Dies hat auch die Finanzverwaltung erkannt. Sie fordert nun bei Prüfungen Zugriff auf die bei diesen Abläufen entstandenen Daten in elektronischer Form.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat deshalb neue Anforderungen an die Aufbewahrung elektronischer Daten und Belege formuliert.

Über die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" haben wir Sie in unseren Mandanteninformationen bereits informiert. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an.

Die Neuerungen der GoBD sind von jedem Unternehmer zu beachten. Zukünftig muss davon ausgegangen werden, dass bei Betriebsprüfungen wesentlich stärkeres Gewicht auf die mit EDV Systemen erzeugten Unterlagen und Daten gelegt werden wird.